UNESCO | Anfang 2000 beschließen UNESCO Mitglieder die Einrichtung einer neuen Konvention:
"Convention on intangible cultural heritag ICH "
Deutschland ratifiziert diese Konvention erst Jahre später. "Konvention über die Nichtmateriellen Kulturgüter" |
UNESCO - Deutschland | Die deutsche Unesco Komission ist zuständig für die Belange von UNESCO Angelegenheiten. Sie ist Abhänging von den Kulturministern der einzelnen Bundesländer. Sie führt das Verzeichnis der Kulturgüter. Die Listung in dem Verzeichnis ist Voraussetzung um ggf. der UNESCO als weltweites ICH angemelden können. Jedem Mitgliedsland wird ein ICH pro Jahr zugestanden und wird auf jährlichen Versammlungen zur Wahl gestellt. Die erste Listungen im Verzeichnis wurden 2014 durchgeführt. |
Antragsteller 2014 IKM & DARC |
Mit einem gemeinsamen Antrag der " Interessengemeinschaft Kulturerbe Morsetelegrafie IKM " und dem " Deutschen Amateur Radio Club DARC " wird deren Antrag angenommen und in das Verzeichnis der nichtmaterielle Kulturgüter aufgenommen (2014). |
I K M | Die IKM ist ein Zusammenschluß ehemaliger Berufsfunker aus dem Seefahrtbereich. Durch Mitgliedschaft in diversen Seefunkvereinigungen entstanden schon frühzeitig Aktivitäten einen Welterbe Titel zu erhalten. Wesentliche Länder wie USA - England haben die UNESCO ICH nicht ratifiziert und können folglich keine Anträge einreichen. |
D A R C | Der Deutsche Amateur Radio Club ist mit seinen Mitgliedern die größte Vereinigung auf dem Gebiet der Funktechnik. Die Vermittlung von Kenntnissen in Morsetelegrafie gehört dort zu einem der Ziele der Vereinigung. Diverse weitere Vereinigungen haben die Anträge unterstützt. |
UNESCO DL | Link zur Eintragung : Morsetelegrafie |
Version 05MAY24 - jg